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Handwerkerleistungen absetzen nach § 35a: Was muss auf die Rechnung?

Aktualisiert am 2. November 2026 · 5 Min. Lesezeit

Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten einer Handwerkerrechnung direkt von ihrer Steuer abziehen, bis zu 1.200 € im Jahr (§ 35a EStG). Damit das klappt, muss der Lohnanteil auf der Rechnung erkennbar sein und der Kunde muss überweisen. Für dich als Handwerker ist das ein gutes Verkaufsargument.

Was absetzbar ist

  • Arbeitskosten: Lohn für Renovierung, Reparatur, Wartung und Modernisierung im Haushalt des Kunden
  • Fahrtkosten und Maschinenkosten, die zu den Arbeitskosten zählen
  • Arbeiten im Haushalt, auch auf dem Grundstück, etwa im Garten oder an der Fassade

Nicht absetzbar sind Materialkosten, Arbeiten im Neubau, Leistungen, die schon über ein Förderprogramm bezuschusst werden, und Barzahlungen.

Was auf die Rechnung muss

  1. Alle normalen Pflichtangaben einer Rechnung
  2. Leistungsort: die Adresse, an der gearbeitet wurde
  3. Arbeitskosten erkennbar: entweder Lohn und Material als getrennte Positionen oder ein Satz wie „Im Rechnungsbetrag enthaltene Arbeitskosten: 1.095,00 € netto (1.303,05 € brutto)“
  4. Hinweis auf Überweisung: Der Kunde muss unbar zahlen, die Rechnung sollte deshalb eine Bankverbindung enthalten

Tipp: Rechne den Arbeitskostenanteil auch brutto aus. Der Kunde setzt den Bruttobetrag an, und du ersparst ihm die Rechnerei.

Rechenbeispiel

Eine Malerrechnung über 1.523,20 € brutto enthält 1.303,05 € Arbeitskosten brutto. Der Kunde kann davon 20 %, also 260,61 €, direkt von seiner Einkommensteuer abziehen. Die Höchstgrenze von 1.200 € im Jahr gilt für alle Handwerkerrechnungen eines Haushalts zusammen.

§ 35a oder § 35c?

Bei energetischen Sanierungen wie Dämmung, Fenstertausch oder Heizung kann der Kunde stattdessen die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen. Sie ist höher, setzt aber eine besondere Bescheinigung des Fachbetriebs voraus. Beide Ermäßigungen gleichzeitig für dieselbe Leistung gehen nicht.

Als Verkaufsargument nutzen

Viele Kunden wissen nicht, dass sie Handwerkerkosten absetzen können. Ein Satz im Angebot wie „Davon sind etwa 1.300 € Arbeitskosten, 20 % davon können Sie von der Steuer absetzen“ macht dein Angebot attraktiver, ohne dass du den Preis senkst.

So hilft dir FlowMate

FlowMate unterscheidet bei jeder Position zwischen Lohn und Material und weist die enthaltenen Arbeitskosten bei Privatkunden automatisch auf der Rechnung aus, netto und brutto. Leistungsort, Bankverbindung und GiroCode zum Überweisen sind immer dabei.

Quellen: § 35a Abs. 3 und 4 EStG; § 35c EStG; BMF-Schreiben zu § 35a EStG. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie viel kann man für Handwerkerleistungen absetzen?

20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr pro Haushalt. Das entspricht Arbeitskosten von bis zu 6.000 €.

Kann man Materialkosten absetzen?

Nein. Nach § 35a sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten begünstigt, Material nicht.

Muss der Lohnanteil auf der Rechnung stehen?

Er muss erkennbar sein, entweder durch getrennte Positionen oder durch einen Hinweis auf den enthaltenen Arbeitskostenanteil. Sonst kann das Finanzamt den Abzug verweigern.

Gilt § 35a auch bei Barzahlung?

Nein. Der Kunde muss die Rechnung überweisen, sonst ist der Abzug nicht möglich.