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Schneller bezahlt werden: 9 Tipps, damit deine Rechnungen pünktlich beglichen werden
Die Arbeit ist gemacht, aber das Geld kommt nicht. Offene Rechnungen sind für viele Handwerksbetriebe ein echtes Problem, weil Material und Löhne trotzdem bezahlt werden müssen. Mit ein paar einfachen Gewohnheiten kommst du deutlich schneller an dein Geld.
1. Rechnung sofort nach dem Auftrag schreiben
Der wichtigste Tipp: Je schneller die Rechnung kommt, desto schneller wird sie bezahlt. Direkt nach dem Auftrag ist der Kunde zufrieden und hat die Leistung noch vor Augen. Eine Rechnung, die drei Wochen später kommt, wirkt dagegen wie eine Nebensache.
2. Ein klares Zahlungsziel nennen
Schreib ein konkretes Datum auf die Rechnung, etwa „Zahlbar bis 14.11.2026“, statt „zahlbar in 14 Tagen“. Ein Datum ist eindeutig und wird eher eingehalten.
3. Bezahlen so einfach wie möglich machen
Ein QR-Code für die Überweisung (GiroCode) auf der Rechnung erspart dem Kunden das Abtippen von IBAN und Betrag. Er scannt den Code mit der Banking-App und bestätigt. Je weniger Aufwand, desto schneller die Zahlung.
4. Verständliche Positionen
Unklare Rechnungen werden liegen gelassen oder führen zu Rückfragen. „Wandflächen grundieren und zweimal streichen, 42 m²“ versteht jeder. „Malerarbeiten pauschal“ eher nicht.
5. Abschlagsrechnungen bei größeren Aufträgen
Bei Aufträgen über mehrere Wochen darfst du für bereits erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen verlangen (§ 632a BGB). So gehst du nicht monatelang in Vorleistung. Vereinbare das am besten schon im Angebot.
6. Anzahlung für Material vereinbaren
Bei teurem Material, etwa Fliesen, Fenstern oder einer Küche, ist eine Anzahlung üblich. Sie schützt dich davor, auf den Materialkosten sitzen zu bleiben.
7. Freundlich erinnern, bevor du mahnst
Viele Kunden vergessen eine Rechnung einfach. Eine kurze, freundliche Zahlungserinnerung ein paar Tage nach Fälligkeit reicht oft schon. Erst wenn das nicht hilft, folgt die Mahnung.
8. Den Verzug kennen
Kunden geraten spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 BGB). Bei Privatkunden gilt das nur, wenn du auf der Rechnung darauf hinweist. Ab dann darfst du Verzugszinsen verlangen, bei Firmenkunden zusätzlich eine Pauschale von 40 € (§ 288 BGB). Wie du eine Mahnung richtig schreibst, steht im Beitrag Mahnung schreiben.
9. Offene Posten im Blick behalten
Wer nicht weiß, welche Rechnungen offen sind, vergisst auch das Erinnern. Schau einmal pro Woche auf deine offenen Rechnungen, oder lass dich von deinem Rechnungsprogramm automatisch erinnern.
So hilft FlowMate
Mit FlowMate schreibst du die Rechnung per Sprache noch auf der Baustelle. Der QR-Code zum Bezahlen steht automatisch auf jeder Rechnung, und FlowMate erinnert dich an fällige Rechnungen und erstellt Mahnungen mit Gebühren und Verzugszinsen.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Welches Zahlungsziel ist im Handwerk üblich?
Meist 7 bis 14 Tage. Bei Privatkunden ist ein kurzes Zahlungsziel üblich und wird in der Regel akzeptiert.
Darf ich Skonto anbieten?
Ja, zum Beispiel 2 % bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen. Das kann die Zahlung beschleunigen, kostet dich aber einen Teil des Betrags.
Wann darf ich Verzugszinsen verlangen?
Sobald der Kunde in Verzug ist, also nach einer Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Privatkunden musst du auf diese Frist auf der Rechnung hinweisen.
