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Verbindlich oder unverbindlich? Angebot, Kostenvoranschlag und Kostenschätzung
Verbindliches Angebot, unverbindlicher Kostenvoranschlag, Kostenschätzung, Festpreis: Im Handwerk werden diese Begriffe oft durcheinander verwendet. Hier steht, was rechtlich dahintersteckt und welches Wort du auf dein Dokument schreiben solltest.
Alle Begriffe im Überblick
| Begriff | Bindet dich der Preis? | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Angebot | Ja, bis zum Ablauf der Annahmefrist | Leistung und Menge sind klar |
| Freibleibendes / unverbindliches Angebot | Nein, erst deine Auftragsbestätigung bindet | Preise können sich kurzfristig ändern |
| Kostenvoranschlag | Nein, aber wesentliche Überschreitung musst du melden | Aufwand ist vorab nicht genau absehbar |
| Verbindlicher Kostenvoranschlag | Ja, wie ein Festpreis | Kunde will Planungssicherheit |
| Kostenschätzung / Richtpreis | Nein, nur grobe Orientierung | Erste Preisauskunft am Telefon |
Ist ein Angebot verbindlich?
Ja. Ein Angebot ist ein verbindliches Vertragsangebot (§ 145 BGB). Nimmt der Kunde es rechtzeitig an, ist der Vertrag zu diesen Preisen geschlossen. Mehr darfst du nur für zusätzliche Leistungen verlangen, die der Kunde beauftragt. Schreib deshalb immer eine Annahmefrist auf das Angebot, zum Beispiel „gültig bis 30.11.2026“. Ohne Frist gilt eine „angemessene“ Zeit (§ 147 BGB), über deren Länge man streiten kann.
Was heißt „freibleibend“ oder „unverbindlich“?
Steht auf deinem Angebot „freibleibend“, „unverbindlich“ oder „ohne Obligo“, bist du an den Preis nicht gebunden. Rechtlich ist das dann nur eine Einladung an den Kunden, dir einen Auftrag zu erteilen. Erst wenn du den Auftrag bestätigst, kommt der Vertrag zustande. Das ist nützlich, wenn Materialpreise stark schwanken. Für den Kunden ist es aber weniger attraktiv, weil er keine Sicherheit hat.
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
In der Regel nicht. Ein Kostenvoranschlag ist eine fachkundige Schätzung, abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand. Ein „unverbindlicher Kostenvoranschlag“ ist deshalb eigentlich doppelt gemoppelt. Trotzdem gilt eine Grenze: Wird der Voranschlag wesentlich überschritten, meist ab 15 bis 20 %, musst du den Kunden unverzüglich informieren (§ 649 BGB). Mehr dazu im Beitrag Kostenvoranschlag überschritten.
Schreibst du „verbindlicher Kostenvoranschlag“ oder übernimmst du ausdrücklich eine Garantie für den Preis, ist das wie ein Festpreis. Dann trägst du das Risiko, wenn die Arbeit länger dauert.
Kostenschätzung und Richtpreis
Eine Kostenschätzung oder ein Richtpreis am Telefon („Das liegt so bei 2.000 bis 2.500 €“) ist noch unverbindlicher als ein Kostenvoranschlag. Sie dient nur der ersten Orientierung. Bevor du anfängst, sollte immer ein schriftliches Angebot oder ein Kostenvoranschlag folgen.
Was du in der Praxis schreiben solltest
- Angebot mit Annahmefrist für planbare Arbeiten: Streichen, Fliesen legen, Steckdosen setzen.
- Kostenvoranschlag für Reparaturen und Altbau, wenn erst beim Öffnen klar wird, was zu tun ist.
- Die Überschrift muss eindeutig sein: „Angebot“ oder „Kostenvoranschlag“, nicht beides.
- Bei Preisrisiken im Angebot lieber eine Preisgleitklausel für bestimmtes Material als das ganze Angebot freibleibend zu machen.
So hilft dir FlowMate
In FlowMate erstellst du Angebote per Sprache, mit Gültigkeitsdatum und Feld für die Auftragserteilung. Nimmt der Kunde an, machst du aus dem Angebot per Klick die Rechnung, ohne etwas abzutippen.
Quellen: §§ 145, 147, 148 BGB (Angebot); § 649 BGB (Kostenanschlag). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Ist ein Angebot vom Handwerker verbindlich?
Ja. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb der Annahmefrist an, ist der Vertrag zu diesen Preisen geschlossen. Nur ein ausdrücklich freibleibendes Angebot bindet nicht.
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Nein, er ist eine Schätzung. Eine wesentliche Überschreitung, meist ab 15 bis 20 %, muss der Handwerker aber unverzüglich melden. Verbindlich ist er nur, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde.
Was ist der Unterschied zwischen Kostenschätzung und Kostenvoranschlag?
Eine Kostenschätzung ist eine grobe Orientierung, oft mündlich. Ein Kostenvoranschlag ist eine fachkundige, schriftliche Aufstellung der erwarteten Kosten mit Meldepflicht bei wesentlicher Überschreitung.
Wie lange ist ein Angebot gültig?
So lange wie die Annahmefrist auf dem Angebot. Ohne Frist gilt eine angemessene Zeit, die oft nur wenige Wochen beträgt.
