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Ist ein Kostenvoranschlag kostenlos? Was Handwerker berechnen dürfen
Ein Vor-Ort-Termin, Aufmaß, Materialliste: Ein guter Kostenvoranschlag macht Arbeit. Trotzdem gehen viele Kunden davon aus, dass er nichts kostet. Hier erfährst du, was gilt und wie du dir den Aufwand bezahlen lässt.
Der Grundsatz: im Zweifel kostenlos
Das Gesetz ist eindeutig: Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB). Das gilt genauso für ein Angebot. Wenn du nichts vereinbarst, bekommst du für deinen Aufwand also kein Geld, auch wenn der Kunde den Auftrag danach an jemand anderen vergibt.
Wann ein Kostenvoranschlag etwas kosten darf
Du darfst Geld verlangen, wenn du das vorher ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart hast. Wichtig ist:
- Vor dem Termin: Der Kunde muss wissen, dass Kosten entstehen, bevor du anfängst.
- Klarer Betrag: Nenne einen Festpreis oder einen Stundensatz mit Obergrenze.
- Schriftlich: Eine kurze E-Mail oder Nachricht reicht. Ein Hinweis nur in den AGB oder auf der Website reicht meist nicht.
Bewährte Formulierung: „Der Kostenvoranschlag inklusive Vor-Ort-Termin kostet 80 € netto. Erteilen Sie uns den Auftrag, verrechnen wir den Betrag vollständig mit der Rechnung.“
Wie viel ist üblich?
Eine feste Gebühr gibt es nicht. In der Praxis sieht man häufig:
- Einfache Angebote (Streichen, kleine Reparatur): meist kostenlos, weil sie schnell erstellt sind
- Aufwendige Kostenvoranschläge mit Aufmaß und Planung (Badsanierung, Elektroinstallation im Altbau): oft 50 bis 150 € oder nach Stundensatz
- Fehlersuche und Gutachten: nach Aufwand, weil die Untersuchung selbst schon eine Leistung ist
Viele Betriebe verrechnen die Gebühr bei Auftragserteilung. Für den Kunden ist der Voranschlag dann faktisch kostenlos, und du bist abgesichert, falls er nur Preise vergleichen will.
Anfahrt und Fehlersuche
Auch Anfahrtskosten für die Besichtigung darfst du nur verlangen, wenn das vorher vereinbart war. Anders ist es, wenn der Kunde dich mit einer Reparatur oder Fehlersuche beauftragt: Dann ist das bereits ein Auftrag, und Arbeitszeit sowie Anfahrt werden nach Aufwand bezahlt, auch wenn er die eigentliche Reparatur danach nicht machen lässt.
So schützt du dich vor Gratis-Arbeit
- Frag am Telefon, wie konkret das Projekt ist und bis wann es umgesetzt werden soll.
- Schicke für kleine Aufträge eine grobe Preisspanne statt eines ausführlichen Voranschlags.
- Nenne die Gebühr für aufwendige Kostenvoranschläge schon bei der Terminvereinbarung.
- Halte deine Angebote kurz: Mit fertigen Positionen und Vorlagen kostet dich ein Angebot nur wenige Minuten.
So hilft dir FlowMate
Mit FlowMate diktierst du Kostenvoranschläge und Angebote direkt nach dem Termin, noch im Auto. Die Positionen für dein Gewerk sind hinterlegt, Mengen und Preise übernimmst du per Sprache. So bleibt der Aufwand klein, auch wenn du für den Voranschlag nichts berechnest.
Quellen: § 632 Abs. 3 BGB; § 649 BGB (Kostenanschlag). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Muss ich für einen Kostenvoranschlag bezahlen?
Nur wenn du das vorher mit dem Handwerker vereinbart hast. Ohne Vereinbarung ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel kostenlos (§ 632 Abs. 3 BGB).
Reicht ein Hinweis in den AGB, dass der Kostenvoranschlag etwas kostet?
Meist nicht. Gerichte verlangen in der Regel eine ausdrückliche Vereinbarung, bei der der Kunde vorher weiß, dass Kosten entstehen.
Darf ich Anfahrtskosten für die Besichtigung berechnen?
Nur wenn das vorher vereinbart war. Beauftragt dich der Kunde mit einer Fehlersuche oder Reparatur, ist das ein Auftrag, und Anfahrt sowie Arbeitszeit werden bezahlt.
Ist ein Angebot vom Handwerker kostenlos?
Ja, im Zweifel gilt für Angebote dasselbe wie für Kostenvoranschläge: Sie sind nur zu bezahlen, wenn das vorher vereinbart wurde.
