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Kostenvoranschlag oder Angebot: Was ist der Unterschied?

Aktualisiert am 16. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Viele Kunden fragen nach einem „Kostenvoranschlag“ und meinen ein Angebot. Rechtlich ist das ein großer Unterschied: Beim Angebot gilt der Preis, beim Kostenvoranschlag nur eine Schätzung. Hier erfährst du, was du wann schreibst.

Der Unterschied auf einen Blick

AngebotKostenvoranschlag
Preisverbindlichunverbindliche Schätzung
Abrechnungwie angebotennach tatsächlichem Aufwand
Überschreitungnur bei vereinbarten Änderungengeringfügig erlaubt, sonst Pflicht zur Meldung
Kosten für den Kundenin der Regel kostenlosnur, wenn vorher vereinbart

Das Angebot: Du bist an den Preis gebunden

Ein Angebot ist ein verbindliches Versprechen: Nimmt der Kunde es an, ist der Vertrag zu diesen Preisen geschlossen. Mehr darfst du nur verlangen, wenn der Kunde zusätzliche Leistungen beauftragt. Lege deshalb im Angebot immer eine Gültigkeitsdauer fest, zum Beispiel „gültig bis 03.11.2026“. Sonst kann der Kunde nur „in angemessener Zeit“ annehmen, und darüber lässt sich streiten.

Der Kostenvoranschlag: Eine fachkundige Schätzung

Beim Kostenvoranschlag schätzt du die Kosten, wenn sich der Aufwand vorab nicht genau sagen lässt, etwa bei einer Altbausanierung oder einer Reparatur, bei der erst beim Öffnen klar wird, was kaputt ist. Abgerechnet wird nach dem tatsächlichen Aufwand.

Wie stark darfst du überschreiten?

Das Gesetz nennt keine feste Grenze. Eine „wesentliche“ Überschreitung musst du dem Kunden aber unverzüglich melden, sobald sie absehbar ist (§ 649 BGB). Gerichte sehen die Grenze meist bei 15 bis 20 %, je nach Einzelfall auch darunter oder darüber.

  • Nach deiner Meldung darf der Kunde den Vertrag kündigen. Er zahlt dann nur die bis dahin geleistete Arbeit.
  • Meldest du die Überschreitung nicht, riskierst du, dass du den Mehrbetrag nicht oder nur teilweise bekommst.

Faustregel: Merkst du, dass du mehr als 10 % über dem Kostenvoranschlag liegen wirst, informiere den Kunden schriftlich und lass dir das Weiterarbeiten bestätigen.

Darf ein Kostenvoranschlag etwas kosten?

Nur wenn du das vorher mit dem Kunden vereinbart hast. Im Zweifel ist er kostenlos (§ 632 Abs. 3 BGB). Bei aufwendigen Voranschlägen mit Vor-Ort-Termin und Planung lohnt sich eine kurze Vereinbarung vorab, zum Beispiel: „Der Kostenvoranschlag kostet 80 €, die bei Auftragserteilung verrechnet werden.“

Wann schreibst du was?

  • Angebot, wenn du Menge und Aufwand gut kennst: Wand streichen, Fliesen verlegen, Steckdosen setzen.
  • Kostenvoranschlag, wenn Überraschungen wahrscheinlich sind: Reparaturen, Altbau, Leitungen hinter der Wand.
  • Schreib die Überschrift eindeutig auf das Dokument, also „Angebot“ oder „Kostenvoranschlag“. Bei Streit zählt, was vereinbart war.

So hilft dir FlowMate

Mit FlowMate diktierst du dein Angebot in einer Minute: Positionen für dein Gewerk, Gültigkeitsdatum und Feld für die Auftragserteilung sind schon dabei. Ist der Auftrag erledigt, wird aus dem Angebot per Klick die Rechnung, ohne dass du etwas abtippst.

Quellen: §§ 145, 147, 148 BGB (Angebot); § 632 Abs. 3, § 649 BGB (Kostenanschlag). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Nein. Er ist eine fachkundige Schätzung. Eine wesentliche Überschreitung musst du dem Kunden aber unverzüglich melden. Willst du dich auf einen Preis festlegen, schreib ein Angebot.

Wie viel darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Gerichte sehen eine wesentliche Überschreitung meist ab 15 bis 20 %. Ab dann musst du den Kunden vorher informieren.

Muss der Kunde für einen Kostenvoranschlag bezahlen?

Nur wenn ihr das vorher vereinbart habt. Ohne Vereinbarung ist der Kostenvoranschlag im Zweifel kostenlos.

Wie lange ist ein Angebot gültig?

So lange, wie du es darauf schreibst. Ohne Angabe gilt eine angemessene Frist, die oft nur wenige Wochen beträgt. Schreib deshalb immer ein Datum dazu.