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Kostenvoranschlag überschritten: Wie viel ist erlaubt und was musst du tun?
Beim Öffnen der Wand zeigt sich mehr Arbeit als gedacht, und der Kostenvoranschlag reicht nicht mehr. Das ist erlaubt, aber nur, wenn du richtig reagierst. Hier liest du, was bei einer Abweichung gilt und wie du deinen Kunden informierst.
Die Antwort in Kürze
- Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Kleine Überschreitungen sind normal und erlaubt.
- Eine wesentliche Überschreitung musst du dem Kunden unverzüglich melden (§ 649 BGB). Gerichte sehen die Grenze meist bei 15 bis 20 %.
- Nach der Meldung darf der Kunde kündigen. Er zahlt dann nur die bis dahin erbrachte Arbeit.
- Meldest du nicht, bekommst du den Mehrbetrag oft nicht bezahlt.
Wie viel Überschreitung ist erlaubt?
Das Gesetz nennt keine Prozentzahl. Es spricht nur von einer „wesentlichen“ Überschreitung. In der Rechtsprechung haben sich grobe Werte herausgebildet:
| Abweichung | Einordnung |
|---|---|
| bis ca. 10 % | in der Regel unwesentlich |
| ca. 15 bis 20 % | häufig die Grenze zur wesentlichen Überschreitung |
| über 20 % | fast immer wesentlich |
Entscheidend ist immer der Einzelfall: Bei kleinen Beträgen oder einer sehr unsicheren Schätzung kann mehr erlaubt sein, bei einem knapp kalkulierten Großauftrag weniger. Sicher bist du nur, wenn du früh informierst.
Was du bei einer Überschreitung tun musst
- Sofort melden, sobald du die Überschreitung absehen kannst, nicht erst mit der Rechnung.
- Schriftlich informieren, per E-Mail oder Nachricht, damit du es später beweisen kannst.
- Grund und neue Summe nennen: Was ist anders als gedacht und was kostet es voraussichtlich?
- Bestätigung einholen, bevor du weiterarbeitest.
Mustertext: „Bei der Sanierung im Bad hat sich gezeigt, dass die Leitungen hinter der Wand erneuert werden müssen. Dadurch steigen die Kosten voraussichtlich von 3.200 € auf rund 4.100 € (brutto). Bitte bestätigen Sie kurz, ob wir so weitermachen sollen.“
Was passiert, wenn du nicht meldest?
Verschweigst du eine wesentliche Überschreitung, verletzt du deine Pflicht aus § 649 Abs. 2 BGB. Der Kunde kann dann Schadensersatz verlangen und muss so gestellt werden, als hätte er rechtzeitig kündigen können. In der Praxis bekommst du dann oft nur den Betrag des Kostenvoranschlags plus die noch hinnehmbare Überschreitung, der Rest bleibt an dir hängen.
Wenn der Kunde kündigt
Kündigt der Kunde wegen der Überschreitung, schuldet er dir die bisher erbrachte Arbeit und die Auslagen, die nicht in der Vergütung enthalten sind (§ 649 Abs. 1 mit § 645 Abs. 1 BGB). Den entgangenen Gewinn für den Rest des Auftrags bekommst du nicht.
Überschreitung oder Zusatzauftrag?
Nicht jede höhere Rechnung ist eine Überschreitung. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, etwa eine weitere Steckdose oder einen anderen Fliesentyp, ist das ein Zusatzauftrag. Den darfst du extra abrechnen. Halte solche Wünsche trotzdem kurz schriftlich fest, mit Preis.
Kostenvoranschlag brutto oder netto?
Bei Privatkunden musst du Preise inklusive Umsatzsteuer angeben (Preisangabenverordnung). Schreib also den Bruttobetrag und weise die Mehrwertsteuer aus. Bei Geschäftskunden sind Nettopreise üblich, die Umsatzsteuer kommt dazu. Die Grenze für eine wesentliche Überschreitung rechnest du immer auf dieselbe Basis.
Verbindlicher Kostenvoranschlag
Schreibst du „verbindlicher Kostenvoranschlag“ oder garantierst du den Preis, ist das kein Schätzpreis mehr, sondern ein Festpreis. Dann darfst du nicht überschreiten, auch nicht um wenige Prozent. Willst du dich festlegen, schreib besser gleich ein Angebot.
So hilft dir FlowMate
Mit FlowMate diktierst du Kostenvoranschläge und Angebote in einer Minute. Ändert sich der Umfang, passt du die Positionen an und schickst die neue Version direkt an den Kunden. Nach der Freigabe wird daraus per Klick die Rechnung.
Quellen: §§ 280, 632 Abs. 3, 645, 649 BGB; Preisangabenverordnung (PAngV). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie viel darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Bis etwa 10 % gilt meist als unwesentlich, ab 15 bis 20 % sehen Gerichte die Überschreitung meist als wesentlich. Dann musst du den Kunden vorher informieren.
Muss ich den Kunden schriftlich informieren?
Eine Form ist nicht vorgeschrieben. Schriftlich (E-Mail oder Nachricht) kannst du die Meldung aber später beweisen.
Was passiert, wenn ich die Überschreitung nicht melde?
Der Kunde kann Schadensersatz verlangen. Oft bekommst du dann nur den Betrag des Kostenvoranschlags plus die noch hinnehmbare Überschreitung.
Gebe ich den Kostenvoranschlag brutto oder netto an?
Bei Privatkunden brutto, also inklusive Umsatzsteuer. Bei Geschäftskunden sind Nettopreise üblich.
