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Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung? Nein, und das solltest du wissen

Aktualisiert am 2. November 2026 · 4 Min. Lesezeit

Nein. Eine normale PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes, auch wenn du sie per E-Mail verschickst. Sie gilt als „sonstige Rechnung“. Eine E-Rechnung muss strukturierte Daten enthalten, die eine Software automatisch auslesen kann, zum Beispiel als XRechnung oder ZUGFeRD.

Der Unterschied

PDF-RechnungE-Rechnung
FormatBild bzw. Dokumentstrukturierte Daten (XML), z. B. XRechnung oder ZUGFeRD
Automatisch auslesbarneinja
Gilt rechtlich alssonstige Rechnungelektronische Rechnung
An Firmenkunden ab 2028nicht mehr erlaubtPflicht
An Privatkundenweiterhin erlaubtmöglich, aber nicht nötig

Bis wann sind PDF-Rechnungen noch erlaubt?

  • Bis Ende 2026: PDF- und Papierrechnungen an Firmenkunden sind noch erlaubt, PDF mit Zustimmung des Empfängers.
  • Im Jahr 2027: nur noch für Betriebe mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz.
  • Ab 2028: Rechnungen an andere Unternehmen müssen E-Rechnungen sein.

Für Privatkunden ändert sich nichts. Ein normales PDF oder eine Papierrechnung bleibt erlaubt.

Und ein ZUGFeRD-PDF?

Ein ZUGFeRD-PDF sieht aus wie eine normale PDF-Rechnung, enthält aber zusätzlich eine XML-Datei mit allen Rechnungsdaten. Damit ist es eine echte E-Rechnung, ab dem Profil EN 16931. Mehr dazu im Beitrag XRechnung oder ZUGFeRD.

Was du schon heute tun musst

Seit Januar 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können, zum Beispiel von deinem Großhändler. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus. Du brauchst aber eine Möglichkeit, die XML-Daten lesbar anzuzeigen und GoBD-konform aufzubewahren.

So hilft dir FlowMate

FlowMate erzeugt jede Rechnung automatisch als ZUGFeRD-PDF und zusätzlich als XRechnung. Privatkunden bekommen ein ganz normales PDF zum Lesen, Firmenkunden eine vollwertige E-Rechnung. Du musst nichts umstellen.

Quellen: § 14 UStG und § 27 Abs. 38 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes; BMF-Schreiben zur E-Rechnung. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?

Nein. Eine einfache PDF-Datei gilt als sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung muss strukturierte, maschinenlesbare Daten enthalten, etwa als XRechnung oder ZUGFeRD.

Darf ich Privatkunden weiterhin PDF-Rechnungen schicken?

Ja. Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Rechnungen zwischen Unternehmen.

Ab wann darf ich Firmenkunden keine PDF-Rechnung mehr schicken?

Spätestens ab 2028. Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen schon ab 2027 E-Rechnungen ausstellen.